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Wie Bitte?
Das ehedem auf der vorhergehenden Seite (an Stelle des Fragezeichens) verlinkte Bild (und die rechtlich notwendige Copyright-Angabe zu Selbigem) zum Text links wurde auf massives Drängen des Rechteinhabers entfernt und hier durch den folgenden Link auf den Originalartikel ersetzt, in dem genau dieses Bild in genau diesem Kontext (oben links) erscheint. (Derselbe Link befindet sich auch seit Veröffentlichung des Artikels irgendwann in 2004 unter demselben.)
- Uns WWW-Entwicklern ist schon klar, daß die rechtliche Grundlage für dieses Ansinnen de jure weder vorhanden noch konstruierbar ist:
Fakt ist dagegen, daß das Verlinken von Inhalten ein, wenn nicht DER Lebensnerv des WWW ist und das hier, wie schon oft, jemand weder den Sinn noch die Rechtmäßigkeit der bei Weitem prominentesten Funktion des WWW, nämlich das Verlinken von (frei abrufbaren) Inhalten zum schnellen und bequemen Zugriff für den Betrachter eines WWW-Auftrittes, auch nach ausführlicher und (hoffentlich auch für den Laien) nachvollziehbarer Erklärung nicht zu erkennen vermag.
Hier der EMail-Verkehr mit dem Treuhänder des Beschwerdeführers, einer Bildverwertungsagentur:
Anfrage #1, über das Kontaktformular der beanstandeten Site, inklusive aller ortographischen und inhaltlichen Mängel (kein Link, kein Seiten- oder auch nur Artikel-Titel, um welches Bild geht es überhaupt?):
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um Rückmeldung bezüglich des Motives (c) Theodor Barth. Es liegt uns und dem Fotografen keine Vereinbarung zur Nutzung vor.
Bitte teilen Sie uns den Zeitraum der bisherigen Nutzung und die geplante Nutzung. Gerne errstellen wir Ihnen dann einen Kostenvoranschlag.
Mit frteundlichem Gruß
(****** **********)
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Antwort #1 an den Fragesteller:
Sehr geehrter Herr **********,
Wir können Ihnen auf Ihre Anfrage z.Z. keine schlüssige Antwort zuteil werden lassen, da Sie in keiner Weise spezifizieren, um welche Domain, geschweige denn welches Objekt es sich bei Ihrer Anfrage handelt: die detaillierte Angabe nach <HTTP://DOMAINNAME.TLD/PFAD/DATEI-NAME> ist hier unumgänglich, da der von Ihnen angesprochene(?) Auftritt eine erhebliche Anzahl z.T. referenzierter Photografien und anderer bildlicher Darstellungen beinhaltet, i.Ü. inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Quellennachweise/Copyrights und/oder Verlinkung auf den basierten Auftritt, wo notwendig.
Vorgehensweise zur Erlangung der Objektdaten, z.B.:
- Maus-Rechtsklick auf das Objekt, aus dem dadurch sich öffnenden Kontextmenü <GRAFIK ANZEIGEN> auswählen, dann im neu aufgebauten Fenster den Pfad und Dateinamen komplett aus der Adreßzeile des Browsers kopieren, oder:
- Quelltext der betreffenden Seite auslesen und hier den entsprechenden tag <IMAGE="> kopieren.
Sollten wir allerdings trotz o.E. einer Urheberrechtsverletzung belastet sein, was wir allerdings erst nach einer spezifizierten Antwort Ihrerseits nachzuvollziehen in der Lage sind, so wollen wir gerne nach Prüfung der Berechtigung Ihrer Anfrage umgehend das betroffene Objekt entweder aus unserem Auftritt entfernen bzw. die Nutzung beantragen.
mit freundlichem Gruß
(etc, etc)
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-> Die Antwort auf obiges Schreiben, hier wiederum im Original:
Sehr geehrter Herr Wisniewski,
vielen Dank für IhreAntwort.
http://www.elwe-dv.de/diversa/abzock1.php
http://img2.stern.de/_content/52/12/521259/Eup250_250.jpg
Anbei als Screenshot die Webseite.
Bitte um Nennung der bisherigen Laufzeit, bzw Nutzungsvereinbarung.
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Sehr geehrter Herr *******,
abgesehen davon, daß hier kein Screenshot ankam(?), weise ich darauf hin, daß das von Ihnen angesprochene Objekt (ausgehend von der Annahme, das Sie sich auf das Photo mit den abzockenden Herrschaften aus dem Europaparlament beziehen ...) tatsächlich nicht auf unseren Seiten vorgehalten, sondern lediglich automatisch verlinkt ist, wie Sie eigentlich auch anhand des von Ihnen angegebenen Objekt-Links auf den Auftritt des STERN selbst o.W. nachvollziehen können.
Zitat: "Das Einfügen von Medienelementen wie Tabellen und Infokästen ist grundsätzlich möglich und erwünscht, wenn das Urheberrecht beachtet wird."
und: "Das Einfügen audiovisueller Objekte ist erwünscht. Es sind dabei unbedingt die Urheberrechte zu beachten."
des Weiteren: "Eine Verlinkung mit anderen Artikeln ist immer dann erwünscht, wenn sich dadurch zusätzliche Information, ein inhaltlicher Mehrwert ergibt."
-Quelle- ... und Weitere
Konkret: Dem Urheberrecht wird mit der namentlichen Nennung des Copyrightinhabers unter dem Objekt Rechnung getragen, darüberhinaus besteht am Ende des bezogenen Textes ein direkter Link auf den bezogenen Originalartikel bei STERN-ONLINE, auf dem sich das Objekt tatsächlich physikalisch befindet. Für die auf dem Auftritt des STERN gestellten Informationen/Abbildungen/sonstige Objekte können wir naturgemäß weder haften noch sonstwie verantwortlich zeichnen. (Im Übrigen kann/darf eine Verlinkung auf einen externen Auftritt nur durch entsprechende technische Zugriffsbeschränkungen, i.A. durch Passwortabfrage, nicht aber durch einfaches, selbst schriftliches, Versagen des Anbieters unterbunden werden.)
Da also nach allen uns zugänglichen Informationen keine Verletzung des deutschen Urheberrechtes vorliegt, betrachten wir diese Angelegenheit damit als erledigt. Sollten Sie trotz des o. g. eindeutigen Sachverhaltes weiterhin darauf bestehen, daß wir das Bild "entfernen", werden wir, um weitere fruchtlose und zeitraubende Diskussionen zu vermeiden, die automatische Verlinkung durch einen entsprechenden Hinweis-Text mit Textlink auf das Originalbild ersetzen.
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... wer bis hier noch nicht gemerkt hat, worum es eigentlich geht, dem ist wohl kaum noch zu helfen.
Und tatsächlich: es geht noch weiter:
Zu guter Letzt dann noch der persönliche Anruf, und schon der Gesprächseröffner ist ein echtes Paradestück (Original-Zitat):
"Guten Tag, Herr W., ich bin Herr B. Warum benutzen Sie mein Bild?"
... ("Ihnen auch einen guten Tag, Herr B!")
Im Verlauf des Gespräches wird dann auch sehr schnell klar, daß mein Anrufer weder an meiner Antwort auf seine Frage noch an der eindeutigen Rechtssituation per se interessiert ist: Er fällt mir ständig ins Wort und hat auf jedes meiner Argumente, wenn er es denn überhaupt bewußt registriert, eine Antwort ganz im Sinne des für seine oftmals etwas abwegigen WWW-bezogenen Urteile bekannten notorischen OLG im Norden dieser unserer schönen (und in diesem Falle sicher auch streckenweise schön rückständigen ...) Republik.
Und dem Faß die Krone setzt dann folgende Aussage auf:
"Nach Rücksprache mit meinem Anwalt sind wir zu dem Schluß gekommen, daß bei Ihnen wohl ohnehin nichts zu holen ist."
A-Ha(?!)
Diese Aussage betrachte ich denn auch letztendlich als den Tropfen, der das berühmte Faß zum sprichwörtlichen Überlaufen bringt, denn eine derartige Ab-Qualifizierung meiner Person / meines Unternehmens steht, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, definitiv weder in der Kompetenz des Anrufers noch der seines Anwalts, ganz abgesehen davon ist die eigentliche Absicht hinter dem Ansinnen des Herrn B. nun wohl nicht mehr zu verkennen.
Was manche Menschen sich anmaßen, z.B., wenn sie sich ihr eigenes "Recht" basteln, steht denn wohl auch tatsächlich im reziproken Verhältnis zu ihrer Wissenstiefe:
"Rudeness is little people's imagination of power!"
Fazit(1): - Mal sehen, wann die ersten Zitierten aus meinen diversen Fach- und anderen schriftlichen Ejakulaten auftauchen, um für die Benutzung IHRER Machwerke und deren Referenzierung durch mich abzuzocken.
("Hallo Fachbuchschreiber! Hier gibt's Kohle abzugreifen!")
und: Fazit(2): - Mal sehen, wann das erste rechtskräftige Gerichtsurteil (erwartungsweise von dem bereits weiter oben erwähnten OLG) auftaucht, welches das Verlinken auch legaler(!) Inhalte des WWW unter Strafe oder zumindest doch das auch in der Bananenrepublik immer weiter sich verbreitetende Abzockrecht stellt ...
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