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DER STELLA-LIEBECK-PREIS!

Oder: Dreistigkeit siegt (zumindest in den U.S. of A.!)






 

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend $ 4,5 Millionen Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden war, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der nach Ihr benannte Preis an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich einklagten und tatsächlich erhielten.

 

Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:

c)

Kathleen Robertson aus Austin / Texas wurden von einer Jury $ 780.000 Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden krabbelnden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst, aber ungläubig zur Kenntnis: der Säugling ist der Sohn der Klägerin.

b)

Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt $ 74.000 Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte.

a)

Terence Dickson aus Bristol / Pennsylvania versuchte, das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, das Garagentor zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage ins Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einem Sack Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit $ 500.000 Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigentümers.

 

4. Platz:

Jerry Williams aus Little Rock / Arkansas erhielt $ 14.500 Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihm der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.

 

3. Platz:

Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms. Amber Carson aus Lancaster / Pennsylvania ein Schmerzensgeld von $ 113.500 zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund während eines Streites ins Gesicht geschüttet hatte.

 

2. Platz:

Kara Walton aus Clymont / Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und $ 12.000 Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und $ 3,50 Eintritt zu sparen.

 

1. Platz (einstimmig):

Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch $ 1.750.000 Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hatte Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, daß in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, daß man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Gebrauchsanweisung geändert.

Nachsatz zu Platz 1: Diese Geschichte ist mittlerweile als "urban legend", mithin eine "Ente", enttarnt. Dieser Umstand ändert allerdings nichts am Inhalt des nächsten Absatzes, ich habe das Wohnmobil gesehen und den Unfallhergang u.a. von einem der aufnehmenden Polizeibeamten bestätigt bekommen, der Unfallverursacher hat hier nach eigener Aussage den Funktionsausfall des "Autopiloten" zu Protokoll gegeben und anfangs nicht geglaubt, das es eine derartige Funktion für Landfahrzeuge nicht gibt (zumindest in den '80ern des letzten Jahrhunderts). Die Geschichte war denn auch mindestens ein halbes Jahr lang DER "running gag" unter Wohnmobilbenutzern in El Paso.

Anm.: Das oben unter Platz 1 Beschriebene ist beileibe kein Einzelfall, den gleichen Faux Pas (inklusive Kaffeekochen) leistete sich etwa um 1983-'84 in El Paso / Texas ein dort zur Ausbildung zum Waffensystemtechniker stationierter Hauptmann(?!) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bei seinem ersten (und letzten) Wochenendausflug mit einem geliehenen Wohnmobil.

Er zog sich bei dem dreifachgedrillwendeten Rollberger trotz (mehrfachen!) Totalschadens des Wohnmobils dem Vernehmen nach aber nur ein paar Schrammen an seinem Ego zu, ob er jemals auf Schadenersatz klagte, darf zu Recht bezweifelt werden, denn so dummdreist sind eigentlich wieder nur die Amis...

Merke: Bei Deinem Kamel (oder Bronco, wenn dieser Wasser statt Benzin säuft!) kannst Du die Zügel ruhig mal loslassen, aber sonst...

 

Und hier fehlt noch das Urteil:

24. September 2004:

Dicker Amerikaner verklagt Fluggesellschaft

Wegen seiner Leibesfülle hat eine US-Fluggesellschaft einem Passagier die Beförderung verweigert - zumindest die auf nur einem Sitzplatz. Der füllige Mann fand das gar nicht komisch und reichte Klage ein.

San Francisco - Der 40-Jährige, der sich selbst als "üppig" bezeichnet, zieht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien gegen Southwest Airlines vor Gericht, berichtete die Zeitung "San Francisco Chronicle". Der Klageschrift zufolge wurde der Mann von Mitarbeitern der Fluggesellschaft gedemütigt.

Beim Einchecken am Flughafen in Oakland sei er dazu aufgefordert worden, zwei Sitzplätze zu kaufen, heißt es in der Klage des Passagiers. Er habe das ignoriert und den Flug nach Los Angeles auf einem Platz zurückgelegt. Beim Rückflug hingegen habe man ihm schlicht verweigert, ihn auf einem Sitz zu befördern, gab der Mann an. Er habe daraufhin einen Flug bei einer anderen Gesellschaft gebucht.

Southwest Airlines gibt sich indes uneinsichtig. Mitarbeiter könnten füllige Fluggäste durchaus zum Kauf eines zweiten Tickets "zu einem günstigen Tarif" auffordern, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Das sei eine Vorschrift, die den Sicherheitsauflagen entspreche und darüber hinaus der Bequemlichkeit aller Passagiere diene.

spiegel online

 

 

Sicher ist sicher...

... Auszüge aus US-Gebrauchsanweisungen / Packungsbeschriftungen / Aufklebern auf Geräten, mit denen sich die Gerätehersteller gegen Prozesse nach obigem Muster zu schützen suchen:

"Gefahr beim Verschlucken."
(Auf der Tüte mit den Angelhaken)

"Erlauben Sie Ihren Kindern nicht, im Geschirrspüler zu spielen."

"Verwenden Sie die Schneefräse nie auf Ihrem Dach."

"Benutzen Sie Ihren Massagestuhl nicht ohne Kleidung. Pressen Sie Ihre Arme und Beine nicht gegen die Rückenlehne, während der Stuhl in Betrieb ist."

"Das Produkt ist nach dem Kochen heiß."
(Auf dem Bread-Pudding von Marks & Spencer)

"Nicht während des Schlafes benutzen."
(Auf einem Fön von Sears)

"Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln."
(Auf der Verpackung eines Rowenta-Bügeleisens)

"Nach der Einnahme dieser Medizin nicht Autofahren oder Maschinen bedienen."
(Boots Hustenmedizin für Kinder!?)

"Achtung: Kann Müdigkeit verursachen!"
(Nytol Schlafmittel)

"Achtung: enthält Nüsse."
(Auf Nüssen von Sainsbury, nach den obigen Mustern von Gerichtsurteilen auch bitter nötig ...)

"Das Tragen dieses Kleidungsstücks ermöglicht es nicht, zu fliegen."
(Auf einem Superman-Kostüm für Kinder)

"Dieses Produkt ist nicht als Zahnbohrmaschine gedacht"
(Auf einer Heimwerker-Bohrmaschine)

"Wenn einmal rektal verwendet, nicht mehr oral einführen"
(Auf einem Digital-Fieberthermometer)

"Vorsicht - Brandgefahr"
(Brennholz für den häuslichen Kamin)

"Nicht als Ohrstöpsel oder für andere Zwecke verwenden, für die Einführung in Körperöffnungen nötig ist"
(Geburtstagskerzen)

   - Der Gewinner 2004:
"Nicht für die Körperhygiene verwenden"
(JA! Auf einer Kloobürste!)

"Verwenden Sie dieses Produkt nicht als Spielzeug, Kissen oder Schwimmhilfe"
(Auf den als Polstermaterial verwandten luftgefüllten Kunststoffsäckchen)

"Während der Benutzung kein Essen aus dem Mixer entfernen"
(Auf einer Küchenmaschine)

"Produkt bewegt sich bei Benutzung"
(Auf einem Kinderroller)

"Nicht für die Autobahnnutzung gedacht"
(Auf einem Schubkarrenreifen)

"Nicht mit aufgestelltem Sonnenschutz fahren"
(Auf einem Pappschild, zum Schutz vor Sonneneinstrahlung hinter der Windschutzscheibe des -geparkten- Fahrzeuges aufzustellen)

 

Die spinnen, die Amis ...

 

Falls Sie noch mehr Beweise wollen, daß zumindest "Gottes großartiger" Teil der menschlichen Rasse durch seine staatlich geförderte unübertroffene Dummheit zum Aussterben verurteilt ist: im Folgenden ausgewählte Packungsaufschriften von verschiedenen Artikeln in US-Läden:

"Verwenden Sie das Produkt nicht, wenn Sie nicht genug sehen können, um diese Broschüre zu lesen."
(Beipackzettel zu einem Warzen-Entferner.)
... Vergrößerungsgläser hält Ihr freundlicher Optiker für Sie bereit.

"Die Zündhölzer können sich bei Kontakt entzünden und ein Feuer verursachen."
(In einem Rückrufschreiben(!!?), betreffend eine Schachtel "safety matches".)
... Das muß einem aber auch gesagt werden!

"Sie könnten schon gewonnen haben! Kein Kauf nötig! Details innenliegend."
(Auf einer Tüte Frito-Lay-Kartoffelchips)
... Anscheinend das Spezialangebot für Ladendiebe.

"Anleitung: Wie normale Seife benutzen."
(Auf einem Stück Seife der Firma Dial)
... Hmmmm...?

"Serviervorschlag: Auftauen."
(Auf Tiefkühlkost von Swansons)
... das ist aber wirklich nur ein Vorschlag!

"Nicht umdrehen."
(Tiramisu von Tesco: auf der Unterseite aufgedruckt)
... Zuuuu spät!

"Nur für Innen und Außen."
(Auf den meisten Weihnachtslichterketten)
... aber wo nicht?

"Nicht für die anderen Benutzungen zu benutzen."
(Auf einer japanischen Küchenmaschine)
... Nun sind wir natürlich neugierig.

"Anleitung:
Schritt 1: Packung öffnen,
Schritt 2: Nüsse essen."
(Auf einer Packung Nüsse von American Airlines)
... Schritt 3: Den nächsten Flug bei "Western" buchen.

Fazit: Hut ab!
Lauter kleine Einsteins, die Amis! (fast wie Dubya, könnte man meinen ...)

 

... und weiter gehts im Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten:

Nur in Amerika...

  • ist der Pizza-Liefer-Service allgemein schneller an der Tür als der Krankenwagen.
  • gibt es Behindertenparkplätze vor der Eislaufhalle.
  • müssen die Kranken in den Drogerien durch den ganzen Laden zu den Medikamenten laufen, die Zigaretten liegen gleich am Eingang.
  • bestellen die Leute einen doppelten Cheeseburger, die extra große Portion Pommes Frites und ...
    eine Cola Light!.
  • lassen die Banken die Eingangstüren weit geöffnet und ketten die Kugelschreiber an die Tische.
  • bekommt man Hot-Dogs im 10er-Pack und die dazugehörigen Brötchen im 8er-Pack.
  • gibt es "drive-through"-Geldautomaten (Autoschalter) mit Braille-Tastatur und -Leseleiste.

 

"Fallende Messer nie auffangen"

Auf Servietten gedruckte Landkarten sollten nicht zum Navigieren beim Segeln genutzt werden - das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Dennoch fand sich in den USA ein entsprechender Warnaufdruck. Eine Rechtsinitiative hat für 2005 die absurdesten Produkthinweise gekürt.

Michigan - "Benutzen Sie dieses Gerät nicht als Fön" - dieser Warnhinweis erschien der US-Rechtsinitiative Michigan Lawsuit Abuse Watch (M-LAW) als der lächerlichste von allen. Er stand auf der Gebrauchsanweisung für eine Heißluftpistole, die eigentlich zum Entfernen alter Farbe benutzt wird und bis zu 1000 Grad Fahrenheit (ca 538 ºC ...) warm "WARM"??! werden kann.

Ein Mann aus Michigan hatte dem Komitee den absurden Gefahrenhinweis für das Gerät eingeschickt und dafür die 500 Dollar Preisgeld des "Wacky Warning Label"-Wettbewerbs erhalten. Der zweite Preis von 250 Dollar ging an eine Frau, die die Anweisung "Versuchen Sie nie, ein fallendes Messer in der Luft aufzufangen" beim Kauf eines Küchenmessers in der Packung fand.

Ein weiterer Preisträger aus Colorado sandte der Organisation eine Cocktailserviette zu, auf der eine Karte der lokalen Gewässer abgedruckt war. "Nicht für die Schiffsnavigation geeignet", stand darauf. Immerhin ehrenhaft erwähnt wurde von der Preisjury außerdem eine Flasche mit getrocknetem Luchsurin, die eingeschickt worden war. Das Pulver gilt als natürliches Schädlingsbekämpfungsmittel. "Nicht zum Verzehr geeignet", hieß es auf der Verpackung.

Zum neunten Mal hat M-LAW die verrücktesten Warnhinweise gekürt. Doch die skurrile Preisverleihung soll nicht nur der Unterhaltung dienen. Die Warnhinweise ständen sinnbildlich für das unberechenbare Rechtssystem der USA, erklärte Robert B. Dorigo Jones, der Präsident von M-LAW. Weil Richter fast alle Schadensersatzklagen zuließen, müssten sich Hersteller gegen alle noch so absurden Eventualitäten absichern.

Aus den zahlreichen absurden Gefahrenhinweisen, die seit dem ersten "Wacky Warning Label"-Wettbewerb zusammengekommen sind, soll jetzt sogar ein Buch mit den 101 seltsamsten Warnungen zusammengestellt werden. "Wenn Richter es als ihre Pflicht ansähen, Klagen, die auf unseriösen Theorien fußen, abzulehnen, gäbe es weniger solcher schrägen Warnhinweise und in den Gerichtssälen ginge es etwas fairer zu", erklärte Dorigo Jones.

spiegel-online

 

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